Ihre Aufgaben
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. psychotherapeutische und beratende Betreuung im Einzel- und Gruppensetting im überwiegenden Umfang, Diagnostik und sozialmedizinische Begutachtung, Berichtswesen, Gesundheitstraining und Entspannungsverfahren bei Patient*innen mit chronischen (zum Teil malignen) Erkrankungen der Atemwege und Hautkrankheiten, bei denen auch häufig eine psychosomatische Begleitsymptomatik den Krankheitsverlauf beeinflusst.
Wir erwarten
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie mit Diplomabschluss oder gleichwertigem Masterabschluss
- Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in
- Fachkenntnisse in der Klinischen Psychologie wären von Vorteil
- in besonderem Maße: Kommunikationsfähigkeit und Patientenorientierung
- die Fähigkeit zum Erkennen und Lösen von Problemstellungen
- Teamfähigkeit
- die Bereitschaft, arbeitsplatzrelevantes Wissen zu erwerben
Wir bieten
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
- einen attraktiven und anspruchsvollen Arbeitsplatz in einem interessanten Arbeitsfeld
- bei sehr gutem kollegialen Arbeitsklima die Integration in ein interdisziplinäres dem Patienten zugewandtes Team
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag Entgeltordnung Deutsche Rentenversicherung (TV EntgO-DRV) und alle Vorteile eines großen innovativen Arbeitgebers
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Unterkunft (Appartement) auf dem Klinikgelände
- Verpflegungsmöglichkeit
Darüber hinaus bietet Ihnen Borkum als Insel im Hochseeklima eine intakte Natur mit einem hohen Freizeitwert sowie vielfältige Sport-, besonders Wassersportmöglichkeiten.
Sonstige Hinweise:
Eine Nichtvollbeschäftigung ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen nach Maßgabe dienstlicher Erfordernisse möglich.
Wir haben uns die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Vorteile
Ansprechpartner*in
E-Mail: jan.luebben@drv-bund.de
Tel.: +494922302362
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Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung sowie die vollständige Covid-Schutzimpfung verpflichtend sind und vor einer Einstellung nachzuweisen sind.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
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