Volle Verantwortung für Versicherte
Die soziale Absicherung der Versicherten ist die grundlegende Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung Bund. Menschen in schwierigen Lebenssituationen sind auf unterstützende Beratung und auf konkrete Hilfe angewiesen. Sie verlassen sich auf uns – und wir brauchen jemanden, auf dessen Urteil wir uns verlassen können. Im Bereich Rente und Rehabilitation müssen wir weitreichende Entscheidungen treffen und brauchen Ihr Fachwissen zur Prüfung der Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Erwerbsminderungsrenten.
Als beratende*r Ärztin*Arzt bzw. Sozialmediziner*in fungieren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund somit als wichtige Schnittstelle zwischen Kund*innen, Sachbearbeitung und Verwaltung. An unseren Standorten Berlin, Gera und Stralsund arbeiten insgesamt über 70 Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen, darunter Allgemeinmediziner*innen, Neurolog*innen, Psychiater*innen und Internist*innen. Welchen Bereich können Sie abdecken?
Rund 70 Ärzt*innen arbeiten an den verschiedenen Standorten im Team Rente/Sozialmedizinische Begutachtung und Beratung mit. Wir arbeiten als Teil der Verwaltung beratend bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente und einigen weiteren speziellen Fragestellungen mit. Unsere Aufgabe ist es, nachvollziehbar und ökonomisch sinnvoll medizinische Ermittlungen zu führen, an deren Ende die Feststellung des Leistungsvermögens der Antragsteller*innen im Erwerbsleben und einer eventuellen Rehabilitationsindikation steht.
Die medizinischen Fragestellungen sind auch bei eventuellem Widerspruch oder eingereichter Klage durch die beratenden Ärzt*innen zu bearbeiten. In letzterem Verfahren wird sich teilweise ausführlicher und in schriftlicher Form mit den vorliegenden medizinischen Unterlagen und dem durch das Sozialgericht eingeholten Gutachten auseinandergesetzt. Diese Ausarbeitungen sind dann Grundlage der Stellungnahmen durch die Jurist*innen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt digital.
Bei vorhandener Facharztanerkennung wird die Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ angestrebt. Hierbei werden Sie durch die Möglichkeit der Teilnahme an den notwendigen sozialmedizinischen Kursen unterstützt.
Auch andere Weiterbildungsmaßnahmen mit sozialmedizinischem Bezug werden angeboten und können im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten besucht werden.
Wir hoffen, Sie für die anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund interessiert zu haben.
Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen die Abteilungsärztin Rente, Frau Dr. Maren Gehring unter Tel. 030-865 33210 gern zur Verfügung.
Der sozialmedizinische Dienst der Abteilung Rehabilitation prüft die Voraussetzungen für Teilhabeleistungen aus medizinischer Sicht und berät die Verwaltung zu sozialmedizinischen Fragestellungen. Er unterstützt bei der Auswahl geeigneter Rehabilitationskliniken und erstellt sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen aufgrund der vorliegenden medizinischen Befunde.
Während Ihrer Tätigkeit bei uns nehmen Sie an den notwendigen Fortbildungen für die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin teil.
Gerne können Sie sich telefonisch beim zuständigen Abteilungsarzt Herrn Dr. Markus Jaster erkundigen: 030/865-81501.
Wir sind Fachärzt*innen verschiedener Fachrichtungen und Expert*innen für die medizinische und sozialmedizinische Qualität in den Rehabilitationseinrichtungen für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung tragen wir dazu bei, den Versicherten in allen Rehabilitationseinrichtungen eine gleich gute medizinische Rehabilitation zu ermöglichen.
Wir prüfen die Qualität und beraten zur Weiterentwicklung unter dem Aspekt von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Der gesetzliche Auftrag für unsere Tätigkeit ist im § 19 Abs.1 und § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hinterlegt.
Gern steht Ihnen Frau Dr. Marion Kalwa, Leiterin des Dezernats, unter der Telefonnummer 030 865-82090 für ein Gespräch zur Verfügung.
Sozialmedizin in Theorie und Praxis
Die Sozialmedizin befasst sich mit den Aus- und Wechselwirkungen von Gesundheit und Krankheit auf den Einzelnen und die Gesellschaft. Im Unterschied zur Mehrzahl der klassischen, überwiegend diagnostisch/therapeutisch ausgerichteten medizinischen Fächer verfolgt die Sozialmedizin einen über die Individualmedizin hinausgehenden, teilweise auch bevölkerungsbezogenen Ansatz.
Der Bereich Sozialmedizin bearbeitet grundsätzliche sozialmedizinische Fragestellungen aus Prävention, Rehabilitation und Rente für die Deutsche Rentenversicherung.
Aufgabenschwerpunkte sind die Anwendung und Umsetzung der deutschen Sozialgesetzgebung. Das beinhaltet beispielsweise Strategien zur Verhinderung bzw. Bewältigung krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen und zur (Re-) Integration der Versicherten in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft. Die Wiederherstellung und Sicherung der Teilhabe erfolgt unter anderem durch Leistungen zur Rehabilitation.
Außerdem ist die Beurteilung und Begutachtung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben sowie die Qualitätsentwicklung auf diesem Gebiet von zentraler sozialmedizinischer Bedeutung. Der Bereich Sozialmedizin entwickelt entsprechende Kriterien, beispielsweise durch Standardisierung der Instrumentarien und Prozesse der Begutachtung.
Unsere Aufgaben sind …
- Klärung sozialmedizinischer Grundsatzfragen im Kontext von Prävention, Rehabilitation und Erwerbsminderung innerhalb des Systems der sozialen Sicherung
- Vertretung der Deutschen Rentenversicherung gegenüber Politik, (inter-)nationalen Institutionen, medizinischen Fachgesellschaften, Standesorganisationen und Hochschulen im Hinblick auf sozialmedizinische Themen
- Fortschreibung der Evidenzbasierung im sozialmedizinischen Handeln
- Entwicklung und Umsetzung eines bundeseinheitlichen Qualitätssicherungs-Programms der sozialmedizinischen Begutachtung
- Initiierung, Koordination und Begleitung sozialmedizinischer Forschungsfragen, sozialmedizinischer Beurteilung von Forschungsergebnissen, Fragen der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu sozialmedizinischen Themen sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen und Fachvorträge
Gern steht Ihnen Frau Dr. Silke Brüggemann, Leiterin des Bereichs, unter der Telefonnummer 030 865-36863 für ein Gespräch zur Verfügung.
- Team Rente
-
Rund 70 Ärzt*innen arbeiten an den verschiedenen Standorten im Team Rente/Sozialmedizinische Begutachtung und Beratung mit. Wir arbeiten als Teil der Verwaltung beratend bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente und einigen weiteren speziellen Fragestellungen mit. Unsere Aufgabe ist es, nachvollziehbar und ökonomisch sinnvoll medizinische Ermittlungen zu führen, an deren Ende die Feststellung des Leistungsvermögens der Antragsteller*innen im Erwerbsleben und einer eventuellen Rehabilitationsindikation steht.
Die medizinischen Fragestellungen sind auch bei eventuellem Widerspruch oder eingereichter Klage durch die beratenden Ärzt*innen zu bearbeiten. In letzterem Verfahren wird sich teilweise ausführlicher und in schriftlicher Form mit den vorliegenden medizinischen Unterlagen und dem durch das Sozialgericht eingeholten Gutachten auseinandergesetzt. Diese Ausarbeitungen sind dann Grundlage der Stellungnahmen durch die Jurist*innen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt digital.
Bei vorhandener Facharztanerkennung wird die Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ angestrebt. Hierbei werden Sie durch die Möglichkeit der Teilnahme an den notwendigen sozialmedizinischen Kursen unterstützt.
Auch andere Weiterbildungsmaßnahmen mit sozialmedizinischem Bezug werden angeboten und können im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten besucht werden.
Wir hoffen, Sie für die anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund interessiert zu haben.
Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen die Abteilungsärztin Rente, Frau Dr. Maren Gehring unter Tel. 030-865 33210 gern zur Verfügung.
- Team Rehabilitation
-
Der sozialmedizinische Dienst der Abteilung Rehabilitation prüft die Voraussetzungen für Teilhabeleistungen aus medizinischer Sicht und berät die Verwaltung zu sozialmedizinischen Fragestellungen. Er unterstützt bei der Auswahl geeigneter Rehabilitationskliniken und erstellt sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen aufgrund der vorliegenden medizinischen Befunde.
Während Ihrer Tätigkeit bei uns nehmen Sie an den notwendigen Fortbildungen für die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin teil.
Gerne können Sie sich telefonisch beim zuständigen Abteilungsarzt Herrn Dr. Markus Jaster erkundigen: 030/865-81501.
- Rehabilitationseinrichtungen und Gutachter*innenbetreuung
-
Wir sind Fachärzt*innen verschiedener Fachrichtungen und Expert*innen für die medizinische und sozialmedizinische Qualität in den Rehabilitationseinrichtungen für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung tragen wir dazu bei, den Versicherten in allen Rehabilitationseinrichtungen eine gleich gute medizinische Rehabilitation zu ermöglichen.
Wir prüfen die Qualität und beraten zur Weiterentwicklung unter dem Aspekt von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Der gesetzliche Auftrag für unsere Tätigkeit ist im § 19 Abs.1 und § 21 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hinterlegt.
Gern steht Ihnen Frau Dr. Marion Kalwa, Leiterin des Dezernats, unter der Telefonnummer 030 865-82090 für ein Gespräch zur Verfügung.
- Grundsatz Sozialmedizin
-
Sozialmedizin in Theorie und Praxis
Die Sozialmedizin befasst sich mit den Aus- und Wechselwirkungen von Gesundheit und Krankheit auf den Einzelnen und die Gesellschaft. Im Unterschied zur Mehrzahl der klassischen, überwiegend diagnostisch/therapeutisch ausgerichteten medizinischen Fächer verfolgt die Sozialmedizin einen über die Individualmedizin hinausgehenden, teilweise auch bevölkerungsbezogenen Ansatz.
Der Bereich Sozialmedizin bearbeitet grundsätzliche sozialmedizinische Fragestellungen aus Prävention, Rehabilitation und Rente für die Deutsche Rentenversicherung.
Aufgabenschwerpunkte sind die Anwendung und Umsetzung der deutschen Sozialgesetzgebung. Das beinhaltet beispielsweise Strategien zur Verhinderung bzw. Bewältigung krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen und zur (Re-) Integration der Versicherten in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft. Die Wiederherstellung und Sicherung der Teilhabe erfolgt unter anderem durch Leistungen zur Rehabilitation.
Außerdem ist die Beurteilung und Begutachtung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben sowie die Qualitätsentwicklung auf diesem Gebiet von zentraler sozialmedizinischer Bedeutung. Der Bereich Sozialmedizin entwickelt entsprechende Kriterien, beispielsweise durch Standardisierung der Instrumentarien und Prozesse der Begutachtung.
Unsere Aufgaben sind …
- Klärung sozialmedizinischer Grundsatzfragen im Kontext von Prävention, Rehabilitation und Erwerbsminderung innerhalb des Systems der sozialen Sicherung
- Vertretung der Deutschen Rentenversicherung gegenüber Politik, (inter-)nationalen Institutionen, medizinischen Fachgesellschaften, Standesorganisationen und Hochschulen im Hinblick auf sozialmedizinische Themen
- Fortschreibung der Evidenzbasierung im sozialmedizinischen Handeln
- Entwicklung und Umsetzung eines bundeseinheitlichen Qualitätssicherungs-Programms der sozialmedizinischen Begutachtung
- Initiierung, Koordination und Begleitung sozialmedizinischer Forschungsfragen, sozialmedizinischer Beurteilung von Forschungsergebnissen, Fragen der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu sozialmedizinischen Themen sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen und Fachvorträge
Gern steht Ihnen Frau Dr. Silke Brüggemann, Leiterin des Bereichs, unter der Telefonnummer 030 865-36863 für ein Gespräch zur Verfügung.
Keine Nachtdienste sind ein klarer Unterschied zur klinischen Tätigkeit”
Mein Name:
Mein Job:
Mein Team:
Seit wann:
Hier stehen keine privatwirtschaftlichen Interessen im Vordergrund”
Mein Name:
Mein Job:
Mein Team:
Seit wann:
Man hat Fragen aus zahlreichen Schwerpunkten der Medizin.”
Mein Name:
Mein Job:
Mein Team:
Seit wann:
Eine Rückkehr in den Klinik- oder Praxisalltag kann ich mir nicht vorstellen.”
Mein Name:
Mein Job:
Mein Team:
Seit wann:
- Dr. Ågren
-
Keine Nachtdienste sind ein klarer Unterschied zur klinischen Tätigkeit”
Mein Name:
Dr. ÅgrenMein Job:
Ärztliche ReferentinMein Team:
Grundsatzfragen der SozialmedizinSeit wann:
2018 - Dr. Jaster
-
Hier stehen keine privatwirtschaftlichen Interessen im Vordergrund”
Mein Name:
Dr. JasterMein Job:
Beratender Arzt für RehabilitationMein Team:
SozialmedizinSeit wann:
2011 - Dr. Grunow
-
Man hat Fragen aus zahlreichen Schwerpunkten der Medizin.”
Mein Name:
Dr. GrunowMein Job:
Beratende AbteilungsärztinMein Team:
SozialmedizinSeit wann:
2000 - Dr. Bossenz
-
Eine Rückkehr in den Klinik- oder Praxisalltag kann ich mir nicht vorstellen.”
Mein Name:
Dr. BossenzMein Job:
Beratende ÄrztinMein Team:
SozialmedizinSeit wann:
2020
Hier kommen Sie zum Einsatz:
- als sozialmedizinische*r Berater*in der Verwaltung durch Ihre Prüfung und Beurteilung medizinischer Unterlagen und Gutachten und zwar in allen Stufen des Rehabilitations- und Rentenverfahrens
- bei der Erstellung sozialmedizinischer Leistungsbeurteilungen
- bei nachvollziehbaren und ökonomisch sinnvollen medizinischen Ermittlungen
- für eigene Stellungnahmen und die Vorbereitung ärztlicher Stellungnahmen zu Widersprüchen und Klagen im Renten- und Rehabilitationsverfahren
- für Stellungnahmen zu (sozial-)medizinischen Fragen im Einzelfall
Das bringen Sie mit:
- Neben Ihrer Approbation als Ärztin*Arzt erwarten wir eine mehrjährige Berufserfahrung und idealerweise eine Facharztanerkennung.
- Es ist hilfreich, wenn Sie über allgemeine PC-Kenntnisse verfügen und die gängigen Office-Anwendungen beherrschen.
- Sie verstehen sich als Teil eines Teams und sind für Kritik offen.
- Sie denken kundenorientiert und haben eine gute Auffassungsgabe mit hohem Abstraktionsvermögen.