Musiktherapeut*in (m/w/div)

Ort:
| Reha-Zentrum

Bewerbungsfrist: 30. September 2024

Beschäftigung: Vollzeit

Eintrittsdatum: 1. Januar 2025

Ausschreibungsnummer: 8070-01-20/2024

Vergütung: Entgeltgruppe 9a TV EntgO-DRV

Ihre Aufgaben

Sie konzipieren und evaluieren musiktherapeutische Konzepte und entwickeln diese weiter;

Sie planen die Musiktherapie und führen diese durch;

Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört auch das Dokumentieren der Therapieergebnisse

Ihr Profil

Sie verfügen über einen an einer Hochschule (oder Fachhochschule) abgeschlossenen Bachelor oder vergleichbarer Abschluss (Diplom FH) auf kreativtherapeutischem Gebiet (z.B. Tanz- oder Musiktherapie) oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Ergotherapeut*in”, “Physiotherapeut*in” oder eine Berufsausbildung mit Abschluss gemäß Verordnung des jeweiligen Bundeslandes als “Staatlich geprüfte*r Sport- und Gymnastiklehrer*in” oder vergleichbarer Abschluss und abgeschlossene Fort- und Weiterbildung im Umfang von mind. 120 Credit Points, sowie einen Bachelor-Abschluss gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen; Sie verfügen weiter über eine abgeschlossene Zusatzausbildung (z.B. Heilpraktiker Psychotherapie, Entspannungstraining (PMR), Klangschalentherapie/Klangschalenmeditation); Sie haben umfassende theoretische und praktische Fachkenntnisse der musiktherapeutischen und pädagogisch-didaktischen Arbeit, sowie wissenschaftliche und praktische Grundkenntnisse in Medizin und Psychologie.

Wir bieten Ihnen

Vorteile

  • null
    Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
  • Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung (VBL)
  • null
    Unbefristete Stelle
  • Betriebssportangebote

Ansprechpartner*in

Marion Lauber

HSB Personal

E-Mail: marion.lauber@drv-bund.de
Tel.: 07931-591367

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

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