Ihre Aufgaben
- Konzipieren, Weiterentwickeln und Evaluieren von kreativtherapeutischen Konzepten
- Planen und Durchführen der Kreativtherapie – Musiktherapie
- Dokumentieren der Therapieergebnisse.
Ihr Profil
- an einer Hochschule (oder Fachhochschule) abgeschlossener Bachelor oder vergleichbarer Abschluss (Diplom FH) auf kreativtherapeutischem Gebiet (z.B. Tanz-, Kunst-, Theater-, Musik oder Gestaltungstherapie) oder
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut*in“, „Physiotherapeut*in“ oder eine Berufsausbildung mit Abschluss gemäß Verordnung des jeweiligen Bundeslandes als Staatlich geprüfte*r Sport und Gymnastiklehrer*in oder vergleichbarer Abschluss und abgeschlossene Fort- und Weiterbildungen im Umfang von mindestens 120 Credit Points, sowie einem Bachelor-Abschluss gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen
- abgeschlossene Zusatzausbildungen (z.B. Heilpraktiker Psychotherapie, Entspannungstraining (PMR), Klangschalentherapie/Klangschalenmeditation)
Wir bieten Ihnen
- Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund zzgl. Zulagen.
- Weiterhin bieten wir eine zusätzliche Betriebliche Altersversorgung bei der VBL
- sowie umfangreiche Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie Betriebssportangebote (z.B. Nutzung des Klinikschwimmbades, Sauna,..-auch für die Familie).
- Beim subventionierten Mittagessen können Sie unter 3 Menüs wählen.
- Eine Teilzeitbeschäftigung ist prinzipiell möglich.
Weitere Informationen
- Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
- Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Vorteile
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Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
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