Ihre Aufgaben
- Versorgen, Pflegen und Betreuen der Patient*innen
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, KLInet).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.
Wir erwarten
- die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger*in“
- eine teamfähige, kommunikative und patientenorientierte Persönlichkeit
- die Fähigkeit, die eigene Arbeit effektiv und effizient zu organisieren und zu bewältigen
- die Fähigkeit, arbeitsplatzrelevantes Wissen zu erwerben
Wir bieten
- einen attraktiven und anspruchsvollen Arbeitsplatz in einem interessanten Arbeitsfeld
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag Entgeltordnung Deutsche Rentenversicherung (TV EntgO-DRV) und alle Vorteile eines großen innovativen Arbeitgebers
- eine Unterkunft (Appartement) auf dem Klinikgelände
- Verpflegungsmöglichkeit
Darüber hinaus bietet Ihnen Borkum als Insel im Hochseeklima eine intakte Natur mit einem hohen Freizeitwert sowie vielfältige Sport-, besonders Wassersportmöglichkeiten.
Sonstige Hinweise:
Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet gem. § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz, und zwar für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Stelleninhaberin, längstens bis 31.12.2022.
Eine Nichtvollbeschäftigung ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen nach Maßgabe dienstlicher Erfordernisse möglich.
Wir haben uns die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Vorteile
Ansprechpartner*in
E-Mail: jan.luebben@drv-bund.de
Tel.: +494922302362
Teilen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung sowie die vollständige Covid-Schutzimpfung verpflichtend sind und vor einer Einstellung nachzuweisen sind.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
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