Deine Aufgaben
Werden Sie Expert*in für Fragen rund um die gesetzliche Rente sowie die berufliche und medizinische Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein wichtiger Baustein für soziale Absicherung in Deutschland.
Sozialversicherungsfachangestellte (auch genannt: Sozifa) bei der DRV Bund sind Ansprechpartner*innen für unsere Versicherten in Renten- und Rehabilitationsfragen. Sie bearbeiten Versicherungs- und Beitragsfragen und stellen Rentenansprüche fest. Die Ausbildung qualifiziert für die mittlere Laufbahn in öffentlichen Dienst und setzt sich aus mehreren Berufsschul- und Praxisblöcken zusammen.
Wir erwarten
- einen mittleren Schulabschluss (MSA)/Realschulabschluss, ein Fachabitur oder das allgemeine Abitur
- Deutschkenntnisse (C1-Niveau)
- Verständnis für Zahlen und Berechnungen
Weil? zum Beispiel Versicherungsbeiträge und Rentenauszahlungen zu berechnen sind.
- die Fähigkeit, Texte verstehen und vereinfacht darstellen zu können (besonders Gesetzestexte)
- die Fähigkeit, schriftlich und mündlich Auskünfte zu geben (zum Beispiel an Versicherte oder Rentner*innen)
- Interesse an verwaltenden, kaufmännischen und beratenden Aufgaben
Weil? diese Interessen wichtig und hilfreich sind, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können.
Wir bieten
- Während der Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Abteilungen der DRV Bund und lernen dabei alle wichtigen Aufgabengebiete kennen.
- Im Wechsel zwischen Praxis,Theorie und Berufsschule erwerben Sie fachrelevante Kenntnisse und wenden diese direkt unter Anleitung an.
- Wie genau sich Praxis- Theorie- und Berufsschulphasen in der Ausbildung abwechseln, erfahren Sie hier.
- Damit Sie auch unterwegs immer den Überblick behalten, bekommen Sie während Ihrer Ausbildung ein iPad von uns zur Verfügung gestellt.
- Bereits in der Ausbildung Stehen Sie im Kontakt mit Ihren ersten Kund*innen.
- Nach ungefähr der Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Danach kann die Ausbildung bei überdurchschnittlichen Leistungen auf Antrag verkürzt werden.
Vorteile
Teilen:
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.