Tätigkeitsbereich
Die Sozialmedizin beinhaltet fachgebietsübergreifende Medizin und gesellschaftliche Aspekte sowie als Kernthema die soziale Sicherung.
Als Sozialmediziner*innen beraten wir interdisziplinär zum Leistungsvermögen im Erwerbsleben und zu Fragen der Rehabilitation. Dabei berücksichtigen wir neben dem medizinischen Fortschritt die Einflüsse von gesellschaftlichem Wandel und Veränderungen in der Arbeitswelt.
In der angewandten Sozialmedizin bringen wir Wissenschaft und sozialmedizinische Praxis zusammen und sind damit immer am „Puls der Zeit“.
Ihre Aufgaben
Als Expert*in arbeiten Sie in einer besonderen Vertrauensstellung interdisziplinär in einem breit aufgestellten Facharztteam:
- Im Rahmen von Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung, Leistungen der Rehabilitation, Grundsicherungsersuchen und Regressfragen nehmen Sie Stellung zu medizinischen Fragen
- Sie prüfen medizinische Unterlagen und Gutachten und bewerten diese nach sozialmedizinischen Grundsätzen
- Im Team begleiten Sie neue Entwicklungen und integrieren diese in die Praxis der angewandten Sozialmedizin
Ihr Profil
- Sie verfügen über die Approbation und Facharztanerkennung, insbesondere im Fachgebiet Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie oder Unfallchirurgie
- Sie arbeiten gern eigenverantwortlich und behalten dabei das große Ganze im Blick
- Sie schätzen die offene kollegiale Zusammenarbeit und bringen sich ins Team ein
- Im Umgang mit digitalen Medien und gängigen EDV-Programmen sind Sie routiniert
Wir bieten Ihnen
- eine gut organisierte und begleitete Einarbeitung, die Ihnen den erfolgreichen Start bei uns gewährleistet
- ein fachlich breites Aufgabenspektrum und eine kollegiale Expertenvielfalt
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die auch für teilflexibles Arbeiten geeignet ist
- flexible Arbeitszeiten, minutengenaue Zeiterfassung und die Möglichkeit des Freizeitausgleichs zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Weitere Informationen
Zur Besetzung der Position werden wir mit den qualifiziertesten Bewerber*innen ein Auswahlgespräch führen.
Vorteile
Teilen:
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
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